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Rechtsgebiet
Internationales Familierecht
sind die Eheleute Staatsbürger eines anderen Landes so greift bei der Scheidung, bei ihren Voraussetzungen und Folgen sowie bei den weiteren familienrechtlichen Themen unter Umständen das Recht des jeweiligen Heimatlandes. Dies ist vorab zu prüfen und die Mandanten entsprechend dem jeweiligen Recht und seinen Rechtsfolgen zu beraten
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